Wir bieten wir Ihnen den kompletten Service rund um die Reifen Ihres Autos. Wir beraten Sie beim Kauf, übernehmen für Sie die Montage bzw. den Wechsel von Winter- und Sommerreifen und kümmern uns bei Bedarf gleich auch um eine fachgerechte Lagerung.

Für unschlagbare 44,95€ pro Saison wechseln, lagern und versichern wir Ihre Reifen.
In unserem hauseigenen Reifenhotel lagern wir Ihre Reifen zwischen den Saisons sicher ein. Die Reifen sind geschützt gelagert und halten so noch länger.

Ihr Vorteil: Kein Schleppen und nerviges von A nach B bringen der Reifen mehr. Dazu sind ihre Reifen bei uns komplett versichert und dem rechtzeitigen Reifenwechsel steht nichts mehr im Wege.


Reifen & Räder Montage-Preise

  • Reifenmontage Stahlfelge: 15,00€
  • Montage Satz Stahlfelgen: 60,00€
  • Reifenmontage Alufelgen: 19,00€
  • Montage Satz Alufelgen: 76,00€
  • Entsorgung Altreifen: 2,50€
  • Entsorgung Satz Altreifen: 10,00€
  • Reifeneinlagerung 1 Satz: 25,00€
  • Räderwechsel bis 16 Zoll: 35,00€
  • Räderwechsel ab 17 Zoll: 46,00€
  • Räderwechsel Transporter: 50,00€
  • Räderwechsel Wohnmobil: 50,00€
  • Radnaben reinigen: 8,00€
  • Reifenreparatur: 23,80€

    Tipp: Profiltiefe

    Bereits bei einer Profiltiefe von 4 mm nimmt die Haftung des Reifens, insbesondere der Breitreifen, bei Nässe deutlich ab. Die Reifen können den Wasserfilm nicht mehr verdrängen. Sie verlieren den Kontakt zur Straße, das Fahrzeug lässt sich nicht mehr lenken und bremsen. Deshalb Reifen nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abfahren. Sommerreifen bei 3 mm, Winterreifen bereits bei 4 mm Restprofiltiefe erneuern.


    NEU: Die Winterreifen-Pflicht

    Die Neufassung der Bußgeld-Katalogverordnung gilt seit dem 1. Juni 2017. Das Fahren mit unzulässiger Bereifung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte wird nun mit einem Bußgeld in der Höhe von 60 Euro geahndet. Der Fahrzeughalter, der das Fahren mit unzulässiger Bereifung bei den aufgeführten winterlichen Straßenbedingungen anordnet oder zulässt, erhält ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro.

Daher unser Tipp: Beachten Sie einfach die „O bis O“-Regel – Winterreifen immer von Oktober bis Ostern.